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   VGH Bayern, 16.02.2022 - 20 NE 22.275   

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VGH Bayern, 16.02.2022 - 20 NE 22.275 (https://dejure.org/2022,3209)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.2022 - 20 NE 22.275 (https://dejure.org/2022,3209)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 20 NE 22.275 (https://dejure.org/2022,3209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tanzbar bleibt in der Corona-Pandemie geschlossen

 
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  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 20 CE 20.1806

    Vereinbarkeit einer Prostitutionsstätte mit den Vorschriften der 6. Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 20 NE 22.275
    Diese unterscheiden sich von reinen Schankwirtschaften im Sinne des § 11 Nr. 4 15. BayIfSMV dadurch, dass die Zielrichtung und das Gepräge des Aufeinandertreffens von Personen auf engem Raum einer Wahrung von Abstandsregeln und anderen Hygienevorgaben entgegensteht (BayVGH, B. v. 26.8.2020 - 20 CE 20.1806 - BeckRS 2020, 21107).

    Damit fällt der Betrieb als Musikclub unter das Betriebsverbot des § 14 Abs. 3 15. BayIfSMV, an dessen voraussichtlicher Rechtmäßigkeit (BayVGH, B. v. 26.8.2020 - 20 CE 20.1806 - BeckRS 2020, 21107) wohl auch derzeit keine ernstlichen Zweifel bestehen.

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 20 NE 22.275
    Das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO fehlt einem Antragsteller immer dann, wenn er durch die einstweilige Außervollzugssetzung der Norm seine Rechtsstellung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.2.1989 - 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37).
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